Gehe direkt zu:

Bitte waehlen...

  1. Zuruck
  2. 2180
  3. 2190
  4. Weiter

Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent 1792/93

zuletzt aktualisiert: 11.05.2007

Deutschhaus in Mainz
Deutschhaus in Mainz

Im Februar 1793 fanden im linksrheinischen Gebiet zwischen Landau und Bingen, das von den Franzosen seit Oktober 1792 besetzt war, Wahlen zum „Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent“ statt. Wahlberechtigt waren alle Männer über 21 Jahren. Jeder Bürger musste, um seine Stimme abgeben zu dürfen, einen Eid auf Volkssouveränität, Freiheit und Gleichheit leisten. Dies führte mancherorts aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der deutschen Armee zu Wahlverweigerungen. Nur die Hälfte der Gemeinden entsandte schließlich einen Abgeordneten in das neue Parlament. Dieses schaffte die Leibeigenschaft ab, erklärte das Land als „Rheinisch-Deutsche Republik“ für unabhängig und beantragte den Anschluss an Frankreich. Der Konvent löste sich Ende März 1793 mit der Belagerung von Mainz durch ein allliiertes deutsches Heer auf.


Hinweis: Diese Webseite wird vom IGL auch Jahre nach Abschluss des Projekts weiterhin zur Verfügung gestellt. Die unten angezeigten Inhalte sind aber veraltet und spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Forschungsstand wider. Klicken Sie auf diese Meldung, um sie auszublenden.